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Vorab stellen wir Ihnen unsere Modelle kurz vor:
Für das Einzel-Franchising sucht YUYUMI Franchisenehmer, die zunächst ein einzelnes Restaurant eröffnen möchten. Hierbei werden bevorzugt Städte ab 50.000 bis 250.000 Einwohnern als Zielgebiet vorgesehen. Die Eröffnung weiterer Restaurants ist, sofern die YUYUMI Kriterien erfüllt werden, möglich. Der Franchisenehmer im Einzel-Franchising erhält allerdings keinen Entwicklungsschutz bzw. kein vertragliches Entwicklungsabkommen. Ein Gebietsschutz wird nur eingeschränkt gewährt.
Das Gebiets-Franchising ermöglicht dem Franchisenehmer eine Stadt oder Region außerhalb Deutschlands komplett zu entwickeln (s. unten: „Franchising außerhalb Deutschlands“). Vorab wird mit YUYUMI ein Entwicklungsplan/ -abkommen vereinbart. Der Franchisenehmer erhält einen dem Abkommen entsprechenden umfangreichen Gebiets- und Entwicklungsschutz. Eine Entwicklungsgebühr ist beim Abschluss des Entwicklungsvertrags fällig, die nach den Vereinbarungen im Entwicklungsabkommen festgelegt wird.
Bei allen Franchise-Programmen wird pro Restaurant eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 20.000.- (franchise fee) und darüber hinaus eine laufende Gebühr (royalty) in Höhe von 4% zzgl. MwSt. vom Gesamt-Nettoumsatz Ihres Yuyumi Restaurants (im Einzelfall abhängig vom Jahresgesamtnettoumsatz) für die Nutzung der YUYUMI-Marken und des YUYUMI-Systems erhoben. Der Zahlungsmodus der einmaligen Franchisegebühren variiert nach dem Franchise-Programm. Die laufenden Franchisegebühren sind bei allen Programmen per Restaurant monatlich fällig. Zusätzlich fällt ein Werbekostenbeitrag in Höhe von 1% vom Nettoumsatz an.
The Cup GmbH
Fraunhoferstraße 11
81667 München
Telefon:+49 (0)89 242 076 24
E-Mail: info@yuyumi.de
Wir schicken Ihnen gerne unsere YUYUMI-Franchise-Broschüre zu.